Altstoffsammelstelle_WZ

 

Neuhofer Straße 5  
AsSBonbruck

 

Öffnungszeiten Winterzeit      

Mittwoch von 13:00 bis 16:00 Uhr

Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr

 

 

 

 

Öffnungszeiten Sommerzeit 
(ab 28. März 2021)
                          

Mittwoch von 14:00 bis 17:00 Uhr

Freitag    von 14:00 bis 17:00 Uhr

Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Restmüll ist nicht gleich Sperrmüll

Laut einer Mitteilung des Landratsamtes Landshut gilt seit  1. Juli 2020 folgende Änderung auf der Altstoffsammelstelle:

Abfälle, die nicht weiter verwertbar sind, gelten als Restmüll und müssen über die Restmülltonne, egal in welcher Menge, untergebracht werden. Es dürfen diese Abfälle nicht mehr in den Sperrmüllcontainer geworfen werden. Dies sind z.B. Styropor aus dem Baubereich, Zement- und Futtermittelsäcke, nicht mehr tragbare Schuhe, Skistiefel und Kleidung, Handtaschen, abgerissene Tapeten, Abdeckfolien von Malerarbeiten, Büroordner usw. Sollte die Restmülltonne für die Entsorgung nicht ausreichen, so können im Rathaus auf Zimmer 11, OG bzw. auf der Altstoffsammelstelle Müllsäcke gekauft werden, die bei der regulären Restmüllabfuhr mitgenommen werden. Der Sperrmüllcontainer dient der Entsorgung von sperrigen Abfällen, wie Matratzen, Möbel, Teppiche, Türen, Tür- und Fensterstöcke, Ski usw. Die Platzwarte sind angewiesen die neue Verordnung wie vorgeschrieben durchzuführen. Wir bitten die Bürger den Anweisungen des Personals zu folgen.


Containerliste Altstoffsammelstelle (pdf)

 

Standorte Glascontainer in der Gemeinde Bodenkirchen

Haunzenbergersöll - Alte Schule
Bodenkirchen - Volksfestparkplatz
Bonbruck - alte Altstoffsammelstelle
Aich - Parkplatz OFV Heim
Treidlkofen - Feuerwehrhaus
Binabiburg - Kläranlage
Rothenwörth - Gasthaus Spirklhof

  

Der Glascontainer in Bonbruck hat einen neuen Standort bekommen: Er befindet sich nun zwischen dem Bauhofgelände und der Firma Dorrer im Gewerbegebiet Bonbruck vor dem Tor der früheren Altstoffsammelstelle im Gewerbering 2. Wir bitten Sie, dies zu beachten und die Einwurfzeiten von Altglas einzuhalten - auch aus Rücksicht auf Anwohner:

Die Entsorgung von Altglas durch aufgestellte Altglascontainer ist gesetzlich festgelegt und gilt an Werktagen von 7 bis 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen, sowie vor 7 Uhr und nach 20 Uhr ist das Entsorgen von Glas verboten!

2023 Altstoffsammelstelle.
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