Sportförderung für Vereine

Die Vereine aus der Gemeinde Bodenkirchen können auch heuer wieder einen Antrag auf Gewährung des Zuschusses

für die Sportförderung stellen. Die Gemeindeverwaltung bittet, dass die Anträge bis spätestens 30. November eingereicht werden. Später eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Dem Antrag ist eine Bestandserhebung vom BLSV oder eine Auflistung aller unter 18-jährigen Kinder und Jugendliche beizufügen. Für jedes Kind und jeden Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr erhält der Verein pro Mitglied 5,00 €.

Außerdem gewährt die Gemeinde Bodenkirchen den Vereinen die pauschale Sportbetriebsförderung nach der Berechnung des Landratsamtes Landshut. Die Bayerische Staatsregierung hat aufgrund der Corona-Pandemie für heuer beschlossen, die Vereinspauschale von 20 Millionen Euro auf 40 Millionen Euro zu erhöhen. Dadurch erhalten die Vereine 2020 vom Landratsamt Landshut die doppelte Sportförderung. Diese pauschale Sportbetriebsförderung errechnet sich aus einer Mitgliedereinheit. Darin sind der Jugend- und Erwachsenenanteil, die Übungsleiterlizenzen und Zusatzlizenzen enthalten. Diese Einheit wird mit einer Fördereinheit multipliziert. In der Gemeinderatssitzung am 20.07.2020 wurde einstimmig beschlossen, dass auch die Gemeinde die erhöhte Sportbetriebsförderung an die Vereine auszahlt. Dadurch erhalten die Vereine aus der Gemeinde heuer rund 42.000,00 € an Sportförderung.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Michael Hausperger unter Tel.: 08745/9686-13 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

2023 Sportförderung für Vereine.
Powered by Joomla templates