Keine Zwischenabrechnung beim Wasser
Die Regierung hat zum 01.07.2020 die Mehrwertsteuersenkung von 19 % auf 16 %, bzw. von 7 % auf 5 %
beschlossen. Die verminderten Umsatzsteuersätze gelten aktuell bis zum 31.12.2020.
Die Gemeindeverwaltung möchte darauf hinweisen, dass bei den Wassergebührenabrechnungen eine Sonderregelung gilt. Demzufolge werden für den Ablesezeitraum 2020, die Wassergebühren mit dem verminderten Steuersatz von 5 % abgerechnet.
Es wird daher keine Zwischenabrechnung gemacht und es ist nicht erforderlich die aktuellen Zählerstände mitzuteilen.